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   VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16.A   

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https://dejure.org/2017,42419
VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16.A (https://dejure.org/2017,42419)
VG Cottbus, Entscheidung vom 18.10.2017 - 4 K 1602/16.A (https://dejure.org/2017,42419)
VG Cottbus, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 4 K 1602/16.A (https://dejure.org/2017,42419)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet voraus, dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (§ 77 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz AsylG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 7.4.1998 Az. 2 BvR 253/96; BVerfG, Beschluss vom 07. November 2008 - 2 BvR 629/06 - Juris Rn. 10).

    Da dem Asylverfahrensgesetz ein einheitlicher Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit zu Grunde liegt, ist die Bestimmung des § 30 AsylG grundsätzlich auch für das gerichtliche Verfahren maßgeblich (vgl. BVerfG vom 20.9.2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, U. v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16
    Hinsichtlich des Prognosemaßstabs ist bei der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft - wie auch bei der des subsidiären Schutzes - der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (zum einheitlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab: BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - BVerwG 10 C 7/11 -, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 43, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16
    Dadurch wird der Vorverfolgte bzw. Geschädigte von der Notwendigkeit entlastet, stichhaltige Gründe dafür darzulegen, dass sich die verfolgungsbegründenden bzw. schadensstiftenden Umstände bei der Rückkehr erneut realisieren werden (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5/09 -, NVwZ 2011, 51, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06

    Unzureichend begründete Abweisung der Asylklage des Beschwerdeführers im zweiten

    Auszug aus VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet voraus, dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (§ 77 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz AsylG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 7.4.1998 Az. 2 BvR 253/96; BVerfG, Beschluss vom 07. November 2008 - 2 BvR 629/06 - Juris Rn. 10).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16
    Eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet kommt insbesondere in Frage, wenn sich das Vorbringen des Asylsuchenden hinsichtlich der von ihm geltend gemachten individuellen Vorfluchtgründe als insgesamt unglaubhaft erweist oder die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung den erforderlichen Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht und ohne Weiteres feststeht, dass für die selbstständig zu beurteilenden Nachfluchtgründe Gleiches gilt (BVerfG vom 3.9.1996 BayVBl. 1997, 13).
  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96

    Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet wegen widersprüchlicher

    Auszug aus VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet voraus, dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (§ 77 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz AsylG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 7.4.1998 Az. 2 BvR 253/96; BVerfG, Beschluss vom 07. November 2008 - 2 BvR 629/06 - Juris Rn. 10).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16
    Unter welchen Voraussetzungen sich die Abweisung einer Asylklage "geradezu aufdrängt", lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (s. BVerfG vom 7.12.1992 InfAuslR 1993, 105/107).
  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Cottbus, 18.10.2017 - 4 K 1602/16
    Widersprüchliches Verhalten, im Verfahrensverlauf gesteigertes Vorbringen und verbleibende Zweifel gehen dabei zu Lasten des Schutzsuchenden, wobei jedoch ein sachtypischer Beweisnotstand im Rahmen der Überzeugungsbildung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. August 1974 -1 B 15.74-, Buchholz 402.24, § 28 AuslG (a.F.) Nr. 6).
  • VG Saarlouis, 21.11.2018 - 6 K 1091/17
    BVerfG, Beschl. vom 20.8.1974, 1 B 15.74, Buchholz 402.24, § 28 AuslG (a.F.) Nr. 6; VG Cottbus, Urt. vom 18.10.2017, 4 K 1602/16.A, Rn 19, juris, unter Hinweis auf BVerwG bei Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 41.
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